SPD beantragt Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans durch externes Gutachten

Für die nächste Sitzung des HFA am 07.12.2022 hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit Bündnis 90/DIE GRÜNEN den folgenden Antrag gestellt:

Bild: SPD-Fraktion Siegen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Universitätsstadt Siegen beschließt:

  1. Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Feuerwehr der Universitätsstadt Siegen und beauftragt die Verwaltung, die unter Ziffer 10 im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Optimierungsmaßnahmen vor der Umsetzung mittels externer Expertise auf Plausibilität und finanzielle Folgen zu untersuchen.
  2. Die finanzielle Umsetzung findet im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen in den kommenden Jahren statt.
  3. Im Jahr 2024 erfolgt auf der Grundlage der dann vorliegenden IST-Daten aus dem Jahr 2023 eine Überprüfung der Zielerreichung.

Begründung:

Mit dieser Ergänzung würde zum einen der vorgelegte Brandschutzbedarfsplan und auch das inkludierte Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Zielerreichungsgrades im Grundsatz beschlossen und auf den Weg gebracht. Das ist den unterzeichnenden Fraktionen wichtig, da nicht der Eindruck entstehen soll, dass die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans verzögert oder behindert werden soll. Das Gegenteil ist der Fall, wir wollen den Brandschutz in unserer Stadt durch geeignete Maßnahmen weiter verbessern.

Zum anderen würden aber auch unsere Bedenken, ohne Kenntnis der finanziellen Folgen einem Maßnahmenpaket zuzustimmen, Rechnung getragen, da vor der Umsetzung der Maßnahmen die externe Expertise eingeholt werden soll. Wenn dann auch der externe Sachverstand zum Ergebnis kommt, die Maßnahmen sind plausibel und tragen zur Verbesserung des Zielerreichungsgrades der Hilfsfristen 1 und 2 bei und wenn zusätzlich die Kosten für ihre Umsetzung ermittelt wurden, dann erfolgt die Veranschlagung der Maßnahmen in den jeweiligen Haushalten der kommenden Jahre.

Zusätzlich wollen wir in zwei Jahren aufgrund der dann vorliegenden Ist-Zahlen des Vorjahres überprüfen, in wie weit sich der Zielerreichungsgrad bei den Hilfsfristen verbessert hat und die umgesetzten Maßnahmen Wirkung erzielen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.