SPD beantragt die Stärkung der Kompetenzen und Beteiligungsrechte des Jugendparlaments

Für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08.09.2022 hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner den folgenden Antrag gestellt:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat die Umsetzung der in der Begründung abgewogen Vorschläge 2. – 4. des Jugendparlaments (JuPa) zur Ausweitung der Kompetenzen und Beteiligungsmöglichkeiten des JuPa.

Begründung:

Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich in ihrem Kooperationsvertrag das Ziel gesetzt, die Mittel, über die das Jugendparlament eigenverantwortlich entscheiden kann, und die Kompetenzen des Jugendparlaments in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Jugendparlaments zu erweitern. Aus diesem Grund hat es in den vergangenen Monaten mehrere Treffen mit Mitgliedern des damaligen Jugendparlaments und Vertreterinnen und Vertretern des Stadtjugendrings, der das Jugendparlament begleitet, gegeben. In diesen Treffen wurde deutlich, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das Jugendparlament ausreichen und keine Ausweitung benötigt wird. Allerdings machten die Mitglieder des Jugendparlaments einige Vorschläge zur Ausweitung ihrer Beteiligungsrechte. Vorgeschlagen wurde vom Jugendparlament:

  1. Ein Stimmrecht im JHA für die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa
  2. Beratende Sitze in Fachausschüssen, die für die Mitglieder des JuPa interessant sind
  3. Vorberatung JuPa-relevanter Vorlagen der Verwaltung im JuPa
  4. Regelmäßige Fortbildung der neuen JHA-Mitglieder über Aufgaben, Stellung und Kompetenzen des JHA
  5. Regelmäßiger Austausch mit der Kommunalpolitik

Die Umsetzung dieser Vorschläge zur Ausweitung der Kompetenzen und Beteiligungsrechte des JuPa wurden daher von uns in Absprache mit der Verwaltung und dem Stadtjugendring mit folgenden Ergebnissen geprüft:

  1. Stimmrecht für die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa im JHA:

Ein Stimmrecht für die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa im JHA lässt sich nur sehr schwer umsetzen. Zum einen ist die Zusammensetzung des JHA in § 71 SGB VIII geregelt. Er setzt sich zu drei Fünfteln aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (also der Fraktionen des Rates), und zu zwei Fünfteln aus Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden, zusammen. Dabei sind Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen. Ein Stimmrecht des JuPa würde also zu Lasten der Stimmen der Träger der freien Jugendhilfe gehen. Weiterhin wird für stimmberechtigte Mitglieder von Ausschüssen die aktive Wählbarkeit, sprich die Vollendung des 18. Lebensjahres, vorausgesetzt, was bei den meisten Mitgliedern des Jugendparlaments nicht der Fall sein dürfte. Von einem Stimmrecht der Vertreterinnen und Vertreter des JuPa im JHA wird daher aus rechtlichen Gründen abgesehen.

  1. Beratende Sitze in Fachausschüssen, die für die Mitglieder des JuPa interessant sind

Auch hier stellt sich das Problem, dass für beratende Mitglieder in Ausschüssen nach § 58, Abs. 4 die Volljährigkeit vorausgesetzt wird. Nach Rücksprache mit der Verwaltung haben wir uns jedoch darauf verständigt, dass wir den Mitgliedern des JuPa ein generelles Teilnahmerecht an den Ausschusssitzungen (also nicht den Status der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und nicht den Status der beratenden Mitglieder) geben wollen. Dazu soll ein generelles Rederecht bestehen – also nicht nur anlassbezogen wie es in Ausschüssen in einzelnen Sitzungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten schon mal praktiziert wird. Nach Prüfung durch die Verwaltung können so auch unter 18-jährige Vertreterinnen und Vertreter des JuPa an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Allerdings sollten die Personen, die an Ausschusssitzungen teilnehmen, namentlich benannt und bekannt sein und den Ausschüssen zugeordnet werden.  Eine Entsprechende Meldung des JuPa müsste somit an den Sitzungsdienst erfolgen, um die Einladungen durchführen zu können.

Bezüglich der Teilnahme am nichtöffentlichen Teil ist dies nur bei Tagesordnungspunkten mit direktem Bezug zum JuPa möglich. Hier müssen die Regelungen in der Gemeindeordnung und der geübten Praxis im Blick behalten werden, dass z. B. im AfSWSL die Vertreterinnen und Vertreter des Seniorenbeirats und des Integrationsrats auch nicht im nichtöffentlichen Teil bleiben dürfen. Wenn die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa keinen festen Status als sachkundige Bürger*innen/Einwohner*innen haben, geht damit einher, dass sie auch nicht zur Geheimhaltung verpflichtet werden können. Im Regelfall müssen daher die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa die Sitzungen nach Beendigung des öffentlichen Teils verlassen.

  1. Vorberatung JuPa-relevanter Vorlagen der Verwaltung im JuPa

Hier stellt sich die Frage, was JuPa-relevante Vorlagen überhaupt sind. Um dies eingrenzen zu können, wurde sich in Absprache mit Verwaltung und Stadtjugendring darauf verständigt, dass über den Stadtjugendring die vom jeweiligen JuPa nach seiner Neuwahl gebildete Arbeitsgruppen und Schwerpunktthemen an die Verwaltung gemeldet werden. Die zuständigen Stellen der Verwaltung werden dann darauf achten, bei Vorlagen, die diese Arbeitsgruppen und Schwerpunktthemen des JuPa betreffen, das JuPa in die Beratungsfolge der Verwaltungsvorlagen aufzunehmen. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass Verwaltungsvorlagen aufgrund des geringeren Tagungsrhythmus des JuPa in ihrem Beratungsgang verzögert werden. Im Zweifel soll in Absprache mit dem Stadtjugendring geklärt werden, ob das JuPa in den Beratungsgang von Verwaltungsvorlagen aufgenommen wird.

  1. Regelmäßige Fortbildung der neuen JHA-Mitglieder über Aufgaben, Stellung und Kompetenzen des JHA

Zwar werden zu Beginn der Wahlperiode alle Mitglieder des JHA über Aufgaben, Stellung und Kompetenzen des JHA aufgeklärt und informiert, allerdings wechseln die Vertreterinnen und Vertreter des JuPa in der Regel alle zwei Jahre nach der jeweiligen Neuwahl des JuPa, so dass regelmäßige Fortbildungen insbesondere für die neu gewählten Mitglieder des JuPa absolut sinnvoll sind. Der Stadtjugendring hat angeboten, diese Fortbildungen für die Mitglieder des JuPa durchzuführen. Die entsprechenden Informationen liegen in der Verwaltung vor und können dem Stadtjugendring bereitgestellt werden. Die Fortbildungen können bei Bedarf auf weitere neu gewählte Mitglieder des JHA ausgeweitet werden.

  1. Regelmäßiger Austausch mit der Kommunalpolitik

Das JuPa möchte regelmäßig ins Gespräch mit den Fraktionen des Rates kommen, um sich über JuPa-relevante Themen auszutauschen. Zu diesem Zweck wird das JuPa Einladungen an die Fraktionen versenden. Die antragsstellenden Fraktionen begrüßen dieses Ansinnen sehr und sichern zu, diese Einladungen möglichst alle anzunehmen und Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen zu diesen Gesprächen zu entsenden. Wir gehen davon aus, dass dies die anderen Ratsfraktionen ähnlichsehen. Umgekehrt werden auch die Fraktionen bei Bedarf auf das JuPa zugehen können und um die Meinung seiner Vertreterinnen und Vertreter fragen. Eines entsprechenden Ratsbeschlusses bedarf es hierfür jedoch nicht.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.