Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
da weiterhin auf die Errichtung eines Gemeindearchivs gewartet werden muss, bittet die
SPD Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie kommt die Verwaltung der gesetzlichen Verpflichtung momentan nach, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren?
- Welche Unterlagen werden bzw. wurden der Archivierung zugeführt? Werden sowohl Papierdokumente als auch elektronische Informationen/Texte erfasst?
- Ist die Verwaltung im Besitz des Archivguts der sechs ehemalig selbstständigen Gemeinden?
- Wo ist das Archivgut untergebracht und wie wird es vor möglichen Schäden geschützt?
- Wer hat Zugang zu den Dokumenten?
- Wie verhindert die Verwaltung, dass aufbewahrungsrelevante Dokumente vernichtet bzw. aus dem Archiv gelöscht werden?
- Wer ist innerhalb der Verwaltung für die Archivierung zuständig?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Weigel
(Fraktionsvorsitzender)