Straßenausbaubeiträge in NRW jetzt abschaffen –
Verpflichtung des Landes für einen finanziellen Ausgleich
Derzeit sind die Kommunen in NRW dazu verpflichtet, die Anlieger an den Kosten für die Sanierung von Straßen zu beteiligen. Diese Praxis wird aktuell in NRW und auch in anderen Bundesländern erheblich kritisiert. Die Belastungen für die Grundstückseigentümer entlang grundsanierter Straßen können sich nämlich leicht zu einem richtigen finanziellen Problem entwickeln. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen mit geringer Rente und junge Familien, die den Kreditrahmen durch einen Hauskauf ausgeschöpft
haben. Darüber hinaus wird der Wert von Bestandsimmobilien durch drohende Beiträge belastet.
Vor den aufgezeigten finanziellen Schwierigkeiten wollen wir die Eigentümer/-innen durch Aufhebung der Beitragspflicht schützen. Aus der Sicht vieler Betroffener kann nämlich auch die Möglichkeit von Stundungs-/Ratenzahlungsanträgen die Problematik der starken finanziellen Belastung nicht beseitigen.
Bei Abschaffung der Beiträge muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass der kommunale Straßenbau ausreichend finanzierbar bleibt. Für die Gemeinden sollte es einen Ausgleich geben, wenn die Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen wegfallen. Dafür könnten pauschale Sonder-/Zweckzuweisen aus Landesmitteln erfolgen. Diese Zuweisungen sollen deutlich über den Beträgen liegen, die den Kommunen
derzeit aus Straßenausbaubeiträgen zufließen. Die entsprechenden Mittel könnten z.B. je zur Hälfte nach Einwohnerzahl und Größe des Gemeindegebiets verteilt werden.
Für den Wegfall der Beiträge sprechen außerdem folgende Gründe:
Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit ist es in den letzten Jahren landesweit zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Denn die rechtliche Begründung für die Erhebung der Ausbaubeiträge beruht auf einem Urteil des BVerfG, das bei den Anliegern einen sogenannten „Sondervorteil“ (Erhöhung des Gebrauchswertes) annimmt, den diese gegenüber den anderen Straßennutzern durch den Ausbau der Straße erlangen. Hieraus ergeben sich aber schwierige Abgrenzungsund Auslegungsprobleme. Je mehr andere Straßennutzer (PKW, LKW, Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft) die Straße befahren und abnutzen, umso geringer ist der Sondervorteil für die Anlieger. Daher wäre eine differenzierte Behandlung der Abnutzungs- und Vorteilszurechnung angezeigt, die aber praktisch nicht möglich ist.
Der Wegfall der Beiträge dient darüber hinaus auch der Gemeindeentwicklung, weil vorhandene Immobilien in allen Ortsteilen, aber auch in Baugebieten der 60er und 70er Jahre bei einem Verkauf oder bei Eigentumsübergang an Attraktivität gewinnen und dadurch interessanter für Familien, Investoren etc. werden.
Von Vorteil sind auch die Auswirkungen auf die Gemeindeverwaltung, weil die Abrechnung, die Erstellung der Beitragsbescheide sowie die Bearbeitung von Stundungsanträgen, Rechtsbehelfen etc. entfallen. Bei knappem Personalbestand eine wesentliche Entlastung.
Wir fordern den Landtag daher auf, den nach der 1. Lesung am 14.11.2018 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Verkehrsausschuss überwiesenen Gesetzesentwurf der SPD-Landtagsfraktion erneut zu beraten und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge grundsätzlich zu beschließen.
Der von den NRW-Regierungsparteien vorgelegte Entwurf für eine Reform des KAGGesetzes, der im Kern den „Schwarzen Peter“ an die Kommunen zurückgeben will, damit diese selbst über die Erhebung der Beiträge und eventuelle Härtefälle entscheiden, ist keine Lösung.
Denn diese Reform wird zwangsläufig dazu führen, dass finanzstarke Städte und Gemeinden auf die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verzichten, während die ärmeren Kommunen – vielfach im ländlichen Raum – trotzdem Ausbaubeiträge erheben müssen, weil sie sich die erforderlichen Ausbaumaßnahmen sonst gar nicht leisten können. Kommunen mit Straßenausbaubeiträgen haben dann eindeutig einen Standortnachteil, der sich beim Wettbewerb um Einwohner, Investitionen oder Arbeitsplätze negativ auswirkt und die Entwicklung dieser Gemeinden beeinträchtigt.